Inkassokosten richtig geltend machen - so geht's! Seit dem 1.10.2021 bestimmt sich die
Vergütung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister nicht mehr
danach wer diese erbringt sondern danach welche Leistung erbracht wird. 2008 hat der
Gesetzgeber die Inkassodienstleister mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom reinen
Kaufmann zum Rechtsdienstleister gemacht und 2021 wurde die Gleichstellung von Rechtsanwälten
und Rechtsdienstleistern mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im
Inkassorecht vollzogen. Umso wichtiger wird für die Zukunft die Abgrenzung der
Rechtsdienstleistung von der Inkassodienstleistung. Dies gilt umso mehr als die Abgrenzung
unmittelbare Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Rechtsdienstleistung wird höher vergütet
als die Inkassodienstleistung. Daneben hat der Bundesgerichtshof seit 2019 in vier
Leitentscheidungen den Inkassodienstleistern einen breiteren Tätigkeitsraum gegeben während
der Gesetzgeber den Rechtsanwälten mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote
im Rechtsdienstleistungsmarkt einen größeren Verhandlungsspielraum im Wettbewerb gegeben hat.
Die dritte Auflage des Praxisleitfadens Inkassodienstleistung & Inkassokosten zeichnet all dies
nach. Der Praxisleitfaden erläutert in der Neuauflage: die spezifische Arbeitsweise des
Inkassodienstleisters und des Rechtsanwaltes bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen
die Abgrenzung von Inkasso- zu Rechtsdienstleistungen der Aktionsradius von
Inkassodienstleistern die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten dem Grunde
(materiell-rechtliche und prozessuale Kostenerstattungsansprüche) und der Höhe nach auf der
Grundlage der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung besondere Fallkonstellationen in der
Praxis wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt das Konzerninkasso und den
Forderungskauf. Gläubiger und Schuldner sollen mit dem Werk ebenso wie deren Rechts- und
Inkassodienstleister und die Gerichte eine an der Praxis orientierte Arbeitshilfe erhalten.