In seiner Sitzung am 21.3.2025 hat der Bundesrat dem KostBRÄG 2025 zugestimmt das nunmehr am
1.6.2025 in Kraft treten wird. Im RVG finden sich neben der Anhebung der Wert- und
Betragsgebühren weitere für die Praxis wichtige Änderungen. So werden in der Tabelle des § 49
RVG drei weitere Gebührenstufen eingefügt. Erweitert worden ist zudem §15a Abs.2 RVG für
bestimmte Anrechnungskonstellationen. Eingeführt worden ist jetzt endlich auch die fiktive
Terminsge-bühr in bestimmten Kindschaftssachen. Eine weitere wichtige Änderung findet sich für
die Gebühren in Bußgeldsachen. Hier wird analog der Punktegrenze der untere Gebührenrahmen auf
Bußgelder bis 80 EUR angehoben. Auch im GKG sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Zudem
wird die Kostenschuldnerschaft für den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens (§ 696
Abs. 1 ZPO) neu geregelt. Darüber hinaus wird der Jahreswert für Streitigkeiten aus Anlass der
Mietpreisbremse eingeführt. Im FamGKG finden sich neben der Erhöhung der Gebührenbeträge auch
Anhebungen einzelner Regelwerte. Auch die Gebührenbeträge nach dem GNotKG (Tabelle A) sind
angehoben worden. Hier findet sich auch eine wichtige Änderung beim Geschäftswert in
Nachlasssachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Hofstelle. RA Norbert Schneider
stellt in seinem neuen Werk "Das neue Gebührenrecht 2025 (KostBRÄG 2025)" sämtliche für die
Anwaltschaft relevanten Änderungen in gewohnt praxisorientierter Weise dar erläutert diese und
verdeutlicht die Änderungen durch zahlreiche Beispiele und Musterberechnungen. Ein eigenes
Kapitel ist dem Übergangsrecht gewidmet also der Frage in welchen Fällen bereits das neue
Recht anzuwenden ist und wann noch altes Recht gilt. Ergänzt wird das Werk durch auszugsweisen
Ausdruck der Materialien und den Abdruck der neuen Gebührentabellen zum RVG (einschließlich der
Betragsgebühren) zum GKG zum FamGKG und zum GNotKG.