Der gesamtgesellschaftliche Strukturwandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft hat in den
letzten Jahren die Beschäftigtenstruktur und Gewerkschaftslandschaft erheblich verändert.
Aufgrund der verschwimmenden Branchengrenzen und der weit gefassten Zuständigkeitsbereiche der
DGB-Gewerkschaften mehren sich Konflikte welche Gewerkschaft für einen Tarifabschluss
zuständig ist. Rechtlich ist damit das Problem der Tarifzuständigkeit angesprochen. Das Ziel
der vorliegenden Arbeit besteht isnbesondere darin interessengerechte Lösungen für den Fall
der Überschneidung von Zuständigkeiten im industriellen Dienstleistungsbereich aufzuzeigen.
Unter diesem Blickwinkel werden die Satzungen der DGB-Gewerkschaften ausführlich analysiert.
Zudem setzt sich die Autorin intensiv mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur
insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum DGB-Schiedsverfahren
auseinander. Weiterhin werden die Rechtsfolgen im Falle des Fehlens der Tarifzuständigkeit
erörtert.