Goethes Schuld an der Hinrichtung von Johanna Catharina Höhn die ihr Kind unmittelbar nach der
Geburt in einem Anfall von Panik getötet hatte ist lange Zeit vertuscht und geleugnet worden.
Bis heute wird von einem Teil der Goethe-Forschung heftig bestritten dass Goethe das Zünglein
an der Waage zum Vollzug der Hinrichtung war. Er begründete die Beibehaltung der Todesstrafe in
seinem Gedicht Edel sei der Mensch hilfreich und gut. Publiziert werden die Akten über drei
Fälle von Kindesmord während Goethes aktiver Regierungstätigkeit. Während Carl August einiges
Mitleiden mit der Täterin hat und deshalb die Todesstrafe für Kindestötung überhaupt abschaffen
will hält es Goethe für räthlicher die Todtesstrafe beyzubehalten. Die Zeugnisse geben
Einblicke in die Machtverhältnisse im Weimarer Musenstaat. Sie zeigen anschaulich die Praxis
einer vordemokratischen Justiz im Übergang vom Vergeltungsstrafrecht zum Schuldstrafrecht.
Zeugnisse der heftigen Debatte zwischen 1929 und1945 als das Schicksal von Johanna Höhn
erstmals im Zusammenhang mit Goethes Votum für die Beibehaltung der Todesstrafe bei Kindesmord
diskutiert wurde ergänzen die Dokumentation. Die Einleitung erläutert die Vorgänge die zu den
Urteilen und der Hinrichtung führten.