Die Staatsverwaltung sucht heute immer mehr die Kooperation mit Privaten. Zugleich ist aber
kaum eine Rechtsform in ihren dogmatischen Ausformungen derart umstritten wie der
Verwaltungsvertrag. Die vorliegende Untersuchung nimmt diese paradoxe Situation zum Anlass die
wechselvolle Evolution des Verwaltungsvertrags für Deutschland Frankreich und die Schweiz aus
der Sicht der Rechtswissenschaften nachzuzeichnen. Während im 18. Jh. der Vertrag als mögliche
rechtliche Form des kooperierenden Staates erkannt wurde verbannte die Rechtswissenschaft des
19. Jh. den Verwaltungsvertrag zwischen Staat und Privaten weitgehend aus dem Recht. Mit der
zunehmenden Erkenntnis dass der Staat nicht über die ganze Gesellschaft allein verfügen kann
sondern auf Kooperationen mit Privaten angewiesen ist fand der Verwaltungsvertrag zum Ende des
19. Jh. Zunächst in Frankreich und sodann auch in Deutschland und der Schweiz wieder Eingang
ins Recht.