Zur Entwicklung des Gleichstellungsrechts der Europäischen Union trug das Engagement von
Klägern maßgeblich bei. Anhand von 70 Urteilen des Europäischen Gerichtshofs wird der Gebrauch
des Europarechts seit den berühmten Fällen Defrenne in den 1970er Jahren und bis hin zu
jüngeren Urteilen wie im Fall Coman unter Einbezug des jeweiligen politischen Kontexts
analysiert. Das zunächst wettbewerbs- und frauenpolitisch begründete Diskriminierungsverbot von
Artikel 157 AEUV wird heute argumentativ vermehrt auf die Grund- und Menschenrechte
zurückgeführt und schließt LGBTQIA+-Rechte ein. Ein effektiver Individualrechtsschutz mit
diesem zusätzlichen Anspruch ist dabei langfristig auf eine Ausweitung der Zuständigkeiten der
EU angewiesen.