Auf der Erdoberfläche werden zur Steuerung der Ansiedlung von Vorhaben die bekannten und
bewährten Instrumente des Raumordnungs- und Fachplanungsrechts genutzt. Die erkennbare
Nutzungsverdichtung des Untergrundes wird zur Anwendung planungsrechtlicher Instrumente als
Grundlage für die Setzung von Prioritäten auch bei dessen Nutzung führen.Es wird untersucht ob
das für die Zulassung untertägiger Vorhaben anwendbare fachgesetzliche Instrumentarium in der
Lage ist die vielfältigen Ansprüche an den Raum in Ausgleich zu bringen. Da fachübergreifende
Planung grundsätzlich der Raumordnung obliegt wird untersucht inwieweit der Untergrund schon
auf dieser Ebene effektiv gesteuert werden kann.