Während manchen Formen des katholischen Ordenslebens weitreichende Individualität gewährt wird
sind die Mitglieder der katholischen Ordensinstitute und der Gesellschaften apostolischen
Lebens zu einem gemeinschaftlichen Leben verpflichtet. Daher ist eine Abwesenheit eines
Mitgliedes außerhalb der kanonischen Grenzen eine illegitime Handlung die der Gesetzgeber
strafrechtlich ahnden muss.Mit dem Motu Proprio Communis vita schuf Papst Franziskus die
entsprechende Rechtsgrundlage. Eine solche kirchliche Gesetzgebung verlangt eine kanonistische
Einordnung sowie eine kritische Kommentierung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage.