Wichtigste Rechtsgrundlage eines Staates ist seine Verfassung. Wegen des föderalen Aufbaus der
Bundesrepublik Deutschland kommt neben dem Grundgesetz auch den einzelnen Verfassungen der
Bundesländer große Bedeutung zu. Die Verfassung des Landes Hessen datiert vom 1.12.1946 und
wurde in den letzten Jahres durch zahlreiche Verfassungsänderungen modernisiert. In den
folgenden Jahren wurden weitere Artikel zum Staatsziel Umweltschutz zum Schutz des Sports zur
Erweiterung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre sowie Regelungen zum Landeshaushalt
eingefügt. Der Kommentar trägt mit ebenso kompetenten wie praxisnahen Erläuterungen wesentlich
zum besseren Verständnis des hessischen Verfassungsrechts bei. Verfassungsrechtliche und
verfassungspolitische Tatbestände werden in einen logischen Zusammenhang gebracht womit auch
weniger Rechtskundigen das hessische Verfassungsrecht verdeutlicht wird. Die Materie ist so
verständlich gefasst dass auf die grundlegenden verfassungsrechtlichen Probleme eine Antwort
gefunden werden kann. Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext
vorangestellt. Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis ein übersichtliches
Abkürzungsverzeichnis ein detailliertes Literaturverzeichnis ein ausführliches
Stichwortverzeichnis führen sicher zu den jeweils gewünschten Informationen. Damit eignet sich
der Kommentar als Arbeits- und Orientierungshilfe für die praktische Arbeit für die auf
kommunaler Ebene (ehrenamtlich) tätigen Mandatsträger für die Rechtspraxis sowie die Aus- und
Fortbildung in der Landes- und Kommunalverwaltung für den gesamten Bildungsbereich und
letztlich für jede(n) interessierte(n) Bürger(in). Die Autoren: Dr. Christian Baudewin
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel Rainer Kallert Vorsitzender Richter am
Hessischen Landessozialgericht Darmstadt Dr. Johannes Meister Richter am
Bundesverwaltungsgericht Leipzig Dr. Olaf Schmitt Richter am Hessischen Landessozialgericht
Darmstadt und Prof. Dr. Carsten Schütz Direktor des Sozialgerichts Fulda