Wichtigste Rechtsgrundlage eines Staates ist seine Verfassung. Wegen des föderalen Aufbaus der
Bundesrepublik Deutschland kommt neben dem Grundgesetz auch den einzelnen Verfassungen der
Bundesländer große Bedeutung zu. Die Verfassung des Landes Hessen datiert vom 1.12.1946 und
wurde in den letzten Jahres durch zahlreiche Verfassungsänderungen modernisiert. In den
folgenden Jahren wurden weitere Artikel zum Staatsziel Umweltschutz zum Schutz des Sports zur
Erweiterung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre sowie Regelungen zum Landeshaushalt
eingefügt. Der Kommentar trägt mit ebenso kompetenten wie praxisnahen Erläuterungen wesentlich
zum besseren Verständnis des hessischen Verfassungsrechts bei. Verfassungsrechtliche und
verfassungspolitische Tatbestände werden in einen logischen Zusammenhang gebracht womit auch
weniger Rechtskundigen das hessische Verfassungsrecht verdeutlicht wird. Die Materie ist so
verständlich gefasst dass auf alle verfassungsrechtlichen Probleme eine Antwort gefunden
werden kann. Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der Gesetzestext vorangestellt.
Ein systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis
ein detailliertes Literaturverzeichnis ein ausführliches Stichwortverzeichnis führen sicher zu
den jeweils gewünschten Informationen. Damit eignet sich der Kommentar als Arbeits- und
Orientierungshilfe für die praktische Arbeit für die auf kommunaler Ebene (ehrenamtlich)
tätigen Mandatsträger für die Rechtspraxis sowie die Aus- und Fortbildung in der Landes- und
Kommunalverwaltung für den gesamten Bildungsbereich und letztlich für jede(n) interessierte(n)
Bürger(in). Rainer Kallert Richter am Sozialgericht Darmstadt Dr. Johannes Meister Richter
am Amtsgericht Weilburg (war am Bundesverfassungsgericht tätig) Dr. Olaf Schmitt Richter am
Sozialgericht Gießen Dr. Carsten Schütz Direktor des Sozialgerichts Fulda Richter am
Landgericht Jens-Daniel Braun (waren alle am Staatsgerichtshof tätig) .