Das Friedhofs- und Bestattungsrecht unterliegt ausschließlich der Gesetzgebungskompetenz der
Länder und regelt einerseits das Friedhofswesen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung der
Gemeinden und andererseits das Bestattungswesen als Teil des Ordnungsrechts. Im Kommentar zum
Bestattungsgesetz Baden-Württemberg wird das Friedhofswesen das Leichenwesen praxisgerecht und
verständlich erläutert und ist mit Hinweisen auf die einschlägige Rechtsprechung versehen.
Damit werden dem Rechtsanwender die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt.
Der 1. Teil des Gesetzes befasst sich mit dem Friedhofswesen der 2. Teil regelt das
Leichenwesen und der 3. und 4. Teil enthalten gemeinsame Bestimmungen und Schlussvorschriften
die umfassend im Kommentar erläutert werden. Der Titel richtet sich an die öffentliche
Verwaltung kirchliche Friedhofsträger Gerichte und Rechtsanwälte Bestattungs- und
Friedhofsdienstleister sowie an interessierte Bürger. Begründet von Professor Konrad Faiß
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und fortgeführt bis 2012 von
Dietmar Ruf ehem. Referent beim Gemeindetag Baden-Württemberg wird das Werk seit dieser
Auflage fortgeführt von Dr. Martin Uhl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungs-recht
(Partner der auf kommunale Infrastrukturberatung spezialisierten Sozietät Spahn Uhl Schöne-weiß
Kanzlei für Kommunalentwicklung Freiburg - Heilbronn).