Neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofs machten es
erforderlich die bisherige Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand aufzugeben
und unionsrechtskonform zu ersetzen.Insbesondere ließ es die alte Rechtslage zu die
öffentliche Hand im Falle einer wirtschaftlichen Betätigung steuerlich besserzustellen als
andere Marktteilnehmer was den europäischen Grundsätzen wiederspricht. Zum 1. Januar 2016 trat
mit 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) eine neue Rechtslage in Kraft die mit einem grundlegenden
Systemwechsel einhergeht. Vorher fest etablierte Begriffe wie der Betrieb gewerblicher Art die
Vermögensverwaltung oder die Beistandsleistung haben im Umsatzsteuerrecht plötzlich keine
Bedeutung mehr. Obwohl oder gerade weil sich die neue Rechtslage weitgehend an das
Europäische Recht anlehnt ist sie noch mit vielen Rechtsunsicherheiten behaftet die zu hoher
Verunsicherung führen. Dieses Werk soll einen Überblick geben über die Hintergründe und die
Inhalte der neuen Vorschrift und deren Folgen. Neben 2b UStG stellt es u. a. den Binnenmarkt
vor sowie das europarechtliche Pendant des Art. 13 Mehrwertsteuersystemrichtlinie welches viel
mehr als nur einen unbedeutenden Einfluss ausübt. Zuletzt wendet es sich der Praxis zu
einschließlich des besonders umstrittenen Bereichs der Interkommunalen Zusammenarbeit. Anhand
von Beispielen aus dem IT-Sektor wird die neue Rechtslage und dessen Problematik unter
Hinzuziehung aktueller Rechtsprechung kritisch durchleuchtet sowie Lösungsansätze aufgezeigt
sie für die Praxis greifbar zu machen.Heike Süring ist Dipl. Finanzwirtin (FH) sowie MBA in der
Fachrichtung Public Management. Beruflich ist sie seit mehr als 20 Jahren in der
Haushaltsabteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums tätig und hat sich im Zuge ihrer
Masterarbeit erneut in das Steuerrecht eingearbeitet.