Im bisherigen Recht gab es nur in speziellen Zusammenhängen für die Bundespolizei die
Möglichkeit für ihre hoheitliche Tätigkeit beim Bürger Kosten zu erheben. Aufgrund der
zwischenzeitlich erfolgten Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des
Bundesgebührengesetzes in Verbindung mit dem Inkrafttreten der Besonderen Gebührenverordnung
des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (BMIBGebV) am 1.10.2019 hat sich diese
Rechtslage jedoch grundlegend geändert. Nunmehr ist die Bundespolizei in zahlreichen Fällen
berechtigt entstandene Kosten in Gestalt von Gebühren oder Auslagen geltend zu machen. Damit
hat sich im Bereich des öffentlichen Kostenrechts eine ganz neuartige Rechtsmaterie etabliert
nämlich das Bundespolizeikostenrecht. Diese neue Spezialmaterie für den Rechtsanwender im
Rahmen von Ausbildung Prüfung und Praxis transparent zu machen ist das Anliegen des
vorgelegten Kommentars. Professor Dr. Anke Borsdorff ist als Dozentin für polizeiliches
Einsatzrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich
Bundespolizei in Lübeck tätig. Regierungsdirektor a. D. Martin Kastner war bis zu seinem
Eintritt in den Ruhestand 25 Jahre lang am genannten Fachbereich ebenfalls als Dozent für
Einsatzrecht tätig. Beide Autoren verfügen über eine langjährige Lehr- und Prüfungserfahrung im
Bereich der Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei.
Sie konnten in der Vergangenheit mit ihren Werken bereits mehrfach im Bereich der
polizeifachlichen Literatur erfolgreich in Erscheinung treten.