Das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg enthält die landesrechtliche Regelung
der Organisation der öffentlichen Jugendhilfe und berücksichtigt eine Reihe aktueller
Entwicklungen wie die Hervorhebung der Jugendarbeit als gleichrangige Bildungs- und
Erziehungsaufgabe der Jugendhilfe die Darstellung der Jugendhilfe als eigenständiges
Sozialisationsfeld neben Familie Schule und Beruf oder die Regelung der Zuweisung von
unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen.Der neue Kommentar erläutert die
Bestimmungen des Gesetzes ebenso kompetent und zuverlässig wie anschaulich und leicht
verständlich. Dabei werden zahlreiche Verweise auf aktuelle Tendenzen in der Jugendhilfe
vorgenommen und Bezüge zu bundesrechtlichen Regelungen hergestellt.Ebenso wird die neuere
Rechtsprechung und Literatur in einer Weise berücksichtigt die es auch den mit dem Thema
weniger vertrauten Lesern ermöglicht sich problemlos in das System der Jugendhilfe in
Baden-Württemberg einzufinden.Schwerpunkte der Kommentierung sind: Öffentliche Träger der
Jugendhilfe Jugendhilfeausschuss Oberste Landesjugendbehörden und Beratung der
Landesregierung Träger der freien Jugendhilfe Leistungen der Jugendhilfe Heimaufsicht und
Betreuungskräfte abschließende sonstige Vorschriften.Der Titel eignet sich als hilfreicher
Praxis-Ratgeber insbesondere für alle Jugendämter und Kommunalverwaltungen Mitglieder von
Jugendhilfeausschüssen und des Landesjugendhilfeausschusses Mandatsträger Jugendringe
Wohlfahrtsverbände freie Träger der Jugendhilfe Ausbildungsstätten der Sozial- und
Jugendarbeit Kirchen und soziale Einrichtungen Tagesstätten und Schulen Gerichte und
Rechtsanwälte aber auch für Eltern und Erzieher.Roland Kaiser ist Bürgermeister für Bildung
Soziales Ordnung und Sicherheit der Stadt Baden-Baden und Prof. Dr. Titus Simon ist Professor
i. R. für Jugendarbeit und Jugendhilfeplanung an der Hochschule Magdeburg-Stendal.Die beiden
Autoren sind ausgewiesene Fachleute im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts und haben das
LKJHG in knapper Weise aber kompetent und zuverlässig kommentiert. Das Werk kann allen die in
der Praxis mit dem Gesetz zu tun haben empfohlen werden.(Reinhard Joachim Wabnitz
fachbuchjournal Heft 3 2017)