Der Verlauf der Corona-Pandemie und das niedersächsische Vorgehen im Hinblick auf den Erlass
der Rechtsnormen durch die Exekutive bilden die Ausgangsbasis für einen Rechtsvergleich der
die im Zeitraum von Mitte März bis Ende Oktober 2020 geltenden Corona-Regeln der Bundesländer
Niedersachen Bremen Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gegenüberstellt.Dabei werden die
einschränkenden Maßnahmen der Bundesländer zu Versammlungen zu den allgemeinen
Verhaltensregeln zur Erbringung von Dienstleistungen zum Einzelhandel und verschiedenen
Freizeiteinrichtungen sowie zur Gastronomie zum Sportbereich zum innerdeutschen Reiseverkehr
und zur Religionsausübung beschrieben. Unter Berücksichtigung der Absprachen zwischen Bund und
Ländern und der aktuellen Rechtsprechung wird pro Kapitel eine Quintessenz zu statistischen
Effekten Fragestellungen nach Wiederöffnungszeitpunkten oder zur Ausgestaltung der Rechtslage
gezogen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Bewertung der exekutiven Normsetzung ein
und beantworten die Fragen nach deren Besonderheiten sowie nach den Vor- und Nachteilen des
föderalistischen Vorgehens in der Pandemie. Die Ausführungen münden in konkreten Empfehlungen
für den weiteren Verlauf der Pandemie unter Berücksichtigung des am 18.11.2020 neu erlassenen
28a Infektionsschutzgesetz.Ramona Steinkühler erwarb 2021 im berufsbegleitenden Studiengang
Public Management ihren MBA an der Hochschule Osnabrück. Im ersten Jahr der Corona-Pandemie war
sie als Referentin der für den Gesundheitsdienst verantwortlichen Ersten Kreisrätin des
Landkreises Osnabrück tätig. Durch ihre Aufgabe war sie intensiv mit den aktuellen
niedersächsischen Corona-Regeln und Änderungen betraut und erarbeitete u. a. Anwendungshinweise
zu den aktuell geltenden Allgemeinverfügungen und Corona-Verordnungen.