Das Land Brandenburg hat das Straßenbaubeitragsrecht zum 1.1.2019 abgeschafft. An dessen Stelle
ist das Mehrbelastungsausgleichsgesetz sowie die Straßenbau-Mehrbelastungsausgleichsverordnung
getreten.Die Kommunen holen sich das Geld jetzt nicht mehr von den Bürgern sondern müssen sich
an das Land wenden.Die Darstellung ist somit für alle Gemeinden im Land Brandenburg von
Bedeutung.Auf der Ebene der Landesverwaltung ist vornehmlich das Landesamt für Bauen und
Straßenverkehr des Landes Brandenburg mit dem Mehrelastungsausgleich befasst. Das Landesamt
entscheidet über die entsprechenden Anträge der Kommunen. Derzeit ist es so dass der mir
Belastungsausgleich im wesentlichen jährlich erfolgt sodass sich mit jedem Jahr die Fragen zum
mir Belastungsausgleich neu stellen. Neben den Gemeinden wäre eine Publikation auch für die
untere Kommunalaufsicht im Land Brandenburg die bei den Landkreisen angesiedelt ist von
Bedeutung. Die Kommunen treffen nach dem Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich auch bestimmte
haushaltsrechtliche Pflichten die durch die Kommunalaufsicht überwacht werden.Dr. Ulrich
Becker ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht ein Kenner der neuen Regelungen
zum Mehrbelastungsausgleich.