Planungsverfahren in Deutschland enthalten vielfach obligatorische Bürgerbeteiligungen.
Aufgrund der mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Einschränkungen des gesellschaftlichen
Lebens war eine ordnungsgemäße Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren häufig nicht mehr
gewährleistet.Vor diesem Hintergrund wurde das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) eingeführt das auf
eine rechtssichere Fortführung von Planungsverfahren in Pandemiezeiten abzielt. Insbesondere
umfasst der Regelungsgehalt des PlanSiG auch die komplexen Planfeststellungsverfahren nach
verschiedenen Fachplanungsgesetzen. Im Planfeststellungsverfahren als Planungs- und
Genehmigungsverfahren wird dabei abschließend über eine Vielzahl von Belangen entschieden
sodass es für Bürgerinnen und Bürger weitreichende Wirkungen entwickelt. Eine wirksame
Bürgerbeteiligung ist daher unabdingbar. Hier setzt das PlanSiG an und eröffnet nunmehr
Möglichkeiten die Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren zu modifizieren und auch in
Pandemiezeiten eine ordnungsgemäße Bürgerbeteiligung durchzuführen.Die Masterarbeit analysiert
die Auswirkungen des Planungssicherstellungsgesetzes auf die Instrumente und Regularien der
Bürgerbeteiligung in Planfeststellungsverfahren und zeigt dabei Potenziale aber auch mögliche
Probleme des PlanSiG auf. Die Arbeit geht dabei der Fragestellung nach ob die Vorschriften des
PlanSiG sich für eine dauerhafte Übernahme in das Verfahrensrecht des VwVfG eignen.Jonas Lauel
ist Bachelor of Laws (LL.B) in der Fachrichtung Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine
Verwaltung sowie Master of Business Administration (MBA) in der Fachrichtung Public Management.
Seit dem Jahr 2016 ist er in einer Mittelbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für die
Durchführung von Planfeststellungsverfahren im Verkehrs- und Energiewirtschaftsbereich
zuständig.