Kommunale Benutzungsgebühren werden in der Praxis regelmäßig in Form von Einheitspreisen
erhoben. In der privaten Wirtschaft ist es demgegenüber vollkommen üblich den Preis als
Marketinginstrument einzusetzen um Gewinne langfristig zu steigern. Als erfolgswirksames
Mittel der Preispolitik steht den Unternehmern insbesondere die Preisdifferenzierung zur
Verfügung. Wieso sollte dies nicht auch für die öffentliche Hand von Interesse sein?Gerade in
Bereichen in denen kommunale Anbieter von Leistungen in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen
Unternehmen oder Einrichtungen anderer Kommunen treten besteht - um konkurrenzfähig zu bleiben
- ein Interesse dieser Institutionen sich ähnlicher Preisgestaltungen zu bedienen. Dies gilt
insbesondere für Theater Schwimmbäder und Volkshochschulen.Diese Arbeit befasst sich mit der
Frage ob Preisdifferenzierungen bei der Erhebung von Gebühren Anwendung finden sollten und
dürften.Hierzu werden die ökonomischen Grundlagen von Preisdifferenzierungen dargestellt und es
wird analysiert ob und inwieweit es auch für die Kommunen von Interesse sein kann bei der
Tarifgestaltung von Gebühren differenzierende Preissysteme für sich nutzbar zu machen. Die
zentrale Frage dieser Arbeit ist die rechtliche Zulässigkeit von Gebührendifferenzierungen bei
der Erhebung kommunaler Benutzungsgebühren. Hierbei wird auf die Vorgaben des
nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes des Verfassungs- und Europarechts eingegangen.
Ebenso wird die Frage behandelt inwieweit die Rechtslage anders zu beurteilen ist sofern
anstelle einer Gebühr ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird.Das Werk richtet sich
insbesondere an Praktiker und soll Kommunen als Arbeitshilfe dienen Preismodelle kommunaler
Einrichtungen zu gestalten.Pia Sophie Weißenfeld studierte Rechtswissenschaften an der
Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Während ihrer Promotion arbeitete Sie von 2018
bis 2020 als wissenschaftliche Mitarbeiterin in steuerberatenden Rechtsanwaltsgesellschaften in
München und Frankfurt am Main und ist seit 2021 Rechtsreferendarin am Landgericht Frankfurt am
Main.