Die Problematik der Behandlung des § 25a StVG (ruhender Verkehr) ist folgende: Die Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halt-und Parkverstöße) erfolgt durch eine
Kennzeichenanzeige weil der Fahrer in den wenigsten Fällen vor Ort angetroffen wird. Da viele
Verfahren eingestellt werden mussten da der Halter seine Fahrereigenschaft verschwieg wurde
zum 1.4.1987 die Halterhaftung eingeführt. Mit dieser Regelung kann zumindest der
Fahrzeughalter mit Verfahrenskosten belegt werden wenn er bei der Ermittlung des Täters nicht
mitwirkt. Diese Bestimmung obwohl sie nur einen Paragraphen umfasst führt in der Praxis zu
vielen Problemen weil Tricks immer populärer werden um dem Verwarnungs- oder Bußgeld zu
entgehen insbesondere nach Erhöhung der Verwarnungsgelder im ruhenden Verkehr. Die
umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Thematik die überwiegend auf der unteren Gerichtsebene
(Amtsgerichte) erfolgt ist daher zum Teil unübersichtlich aber für alle
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Deutschland relevant. Mit dem Werk wird die rechtliche
Wertung kanalisiert indem in vielen kritischen Fragen die herrschende Meinung dargestellt wird
verbunden mit Literaturhinweisen und Praxistipps. In den Fällen wo die Rechtsprechung noch zum
Thema "weiße Flecken" aufweist oder überschaubar ist werden Vorschläge gemacht wie man die
Dinge "anpacken" kann. Somit werden die wichtigsten Anwendungsprobleme in einem Buch
zusammengefasst. Detlef Stollenwerk ist als Kommunalpraktiker mit den vielfältigen Problemen
des Nachbarrechts bestens vertraut und hat zu diesem Thema bereits zahlreiche Aufsätze in der
Fachpresse veröffentlicht.