Die Problematik des § 25a StVG (ruhender Verkehr) ist folgende: Die Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halt-und Parkverstöße) erfolgt durch eine
Kennzeichenanzeige weil der Fahrer in den wenigsten Fällen vor Ort angetroffen wird. Da viele
Verfahren eingestellt werden müssen da der Halter seine Fahrereigenschaft verschweigt wurde
zum 1.4.1987 die Halterhaftung eingeführt. Mit dieser Regelung kann zumindest der
Fahrzeughalter mit Verfahrenskosten belegt werden wenn er bei der Ermittlung des Täters nicht
mitwirkt. Diese Bestimmung obwohl sie nur einen einzigen Paragraphen umfasst führt in der
Praxis zu vielen Problemen weil Tricks um dem Verwarnungs- oder Bußgeld zu entgehen immer
populärer werden insbesondere nach Erhöhung der Verwarnungsgelder im ruhenden Verkehr. Die
umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Thematik die überwiegend auf der unteren Gerichtsebene
(Amtsgerichte) erfolgt ist daher zum Teil unübersichtlich aber für alle
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Deutschland relevant. Mit dem vorliegenden Werk wird
die rechtliche Wertung kanalisiert indem in vielen kritischen Fragen die herrschende Meinung
dargestellt wird verbunden mit Literaturhinweisen und Praxistipps. In den Fällen wo die
Rechtsprechung zum Thema noch "weiße Flecken" aufweist oder überschaubar ist werden Vorschläge
gemacht wie man die Dinge "anpacken" kann. Somit werden die wichtigsten Anwendungsprobleme
zusammengefasst. Detlef Stollenwerk ist Sachgebietsgruppenleiter FB 3.1 - "Bürgerdienste" der
Verbandsgemeinde Pellenz und als langjähriger Kommunalpraktiker mit den vielfältigen Problemen
des StVG bestens vertraut. Speziell zu diesem Thema hat er bereits zahlreiche Vorträge vor
Fachpublikum gehalten.