Ziel des Hessischen Krankenhausgesetzes ist es in Hessen eine qualitativ hochwertige
patienten- und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung durch ein flächendeckendes
gegliedertes System qualitativ leistungsfähiger und eigenverantwortlich wirtschaftender
Krankenhäuser sicherzustellen. Der kompakte Praxis-Kommentar ist die bewährte
Informationsgrundlage mit leicht verständlichen und präzisen Ausführungen zum Thema. Die
Kommentierung berücksichtigt auch die letzten gesetzlichen Änderungen und neue Judikatur. Der
Titel ist eine unverzichtbare Orientierungs- und Arbeitshilfe für Krankenhausträger und
Krankenhäuser (insbesondere Krankenhausleitungen und Aufsichtsgremien Verwaltungsdirektorinnen
und -direktoren Ärztliche Direktorinnen und Direktoren Leitende Krankenpflegekräfte
Ärztinnen und Ärzte) die Verbände der Krankenhausträger gesetzliche und private Krankenkassen
und deren Verbände Ärztekammern und -verbände ärztliche Fach- und Berufsverbände
Fachbehörden der Gemeinde- Stadt- und Kreisverwaltungen Lehrende und Studierende an
Fachhochschulen und Universitäten Fachanwältinnen und -anwälte und Verwaltungsgerichte. Der
Autor Professor Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz Assessor jur. Magister rer.
publ. Ministerialdirektor a.D. war Professor für Rechtswissenschaft an der Hochschule
RheinMain Fachbereich Sozialwesen sowie Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft.