Die 3. vollständig aktualisierte Auflage dieses Kommentars berücksichtigt vor allem die
zwischenzeitlich erfolgten gesetzlichen Änderungen und neue Rechtsprechung. Der Kommentar
setzt wesentliche Schwerpunkte in den Themenbereichen Öffentliche Wasserversorgung (§§ 50 ff.
WHG) Abwasserbeseitigung (§§ 54 ff. WHG) Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 25 ff.
WHG) Gewässerausbau (§§ 67 ff. WHG) und Hochwasserschutz (§§ 72 ff. WHG). Zudem werden auch
die bundesrechtlichen Regelungen zu den Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (§§ 91 ff.
WHG) sowie die Entschädigungs- und Ausgleichsregelungen (§§ 96 ff. WHG) für
Rechtsanwender:innen verständlich aufbereitet. Aus der Praxis für die Praxis ist der Kommentar
eine wertvolle Arbeits- und Orientierungshilfe für sämtliche im Wasserrecht tätigen
Verwaltungen Firmen und Verbände Personen und Institutionen - insbesondere für Städte
Gemeinden und Wasserbehörden Gerichte und Anwaltschaft Industrie Gewerbe und Landwirtschaft
Ingenieurwesen und Architekturbüros. Rechtanwältin Susanne R. Wellmann ist in ihrer
Berufspraxis seit langem im Wasserrecht tätig. Dr. jur. Peter Queitsch ist Hauptreferent für
Umweltrecht beim StGB NRW und Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW. "Die Kommentierung
setzt sich umfassend mit dem WHG auseinander. Sie bietet trotz des handlichen Formats damit
mehr als einen bloßen Überblick. [...] Die insgesamt eingängigen Darstellungen eignen sich sehr
gut für eine regelmäßige Anwendung des Werks." (Rouven L. Schnurpfeil DVP Ausgabe 05 2021)
"Besonders detailliert erläutert werden anhand der Rechtsprechung und der kommunalen Praxis die
Vorschriften über die Abwasserbeseitigung wobei auch das Landesrecht sowie das Abfall- Dünge-
und Immissionsschutzrecht Berücksichtigung findet. Der entsprechende Abschnitt umfasst über ein
Drittel der gesamten Kommentierung und geht äußerst detailliert auch auf die sich in diesem
Bereich stellenden Fragen des Kommunal- Vergabe- Gebühren- Haftungs- und Steuerrechts sowie
auf die einschlägigen technischen Regelwerke ein. Hier kommen dem Kommentator Queitsch
offensichtlich Spezialkenntnisse aus der Abwasserberatung für Kommunen zugute." (Vors. Richter
am BVerwG a. D. Dr. Ulrich Storost)