Der Kommentar beleuchtet die Vorschriften des neuen Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg
das die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Landes
Baden-Württemberg regelt aus dem Blickwinkel der praktischen Rechtsanwendung.Bedeutung und
Reichweite der getroffenen Regelungen werden nicht nur nach Wortlaut Wille des Gesetzgebers
Systematik und Sinn und Zweck erläutert sondern durch konkrete (Fall-)Beispiele verdeutlicht.
Neben der maßgeblichen Literatur Rechtsprechung einschlägigen Orientierungshilfen und
sonstigen Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden wird auch die Rechtsprechung zur
DS-GVO zum BDSG und den allgemeinen Datenschutzgesetzen anderer Bundesländer berücksichtigt
soweit die darin angestellten Überlegungen auf das LDSG Baden-Württemberg übertragbar oder bei
seiner Anwendung zu beachten sind. Ein im Anhang des Kommentars eingestelltes Prüfungsschema
hilft bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch
öffentliche Stelle des Landes Baden-Württemberg .Die Autoren verfügen als langjährige
Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in Baden-Württemberg über die nötige
Erfahrung in der praktischen Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei Landesbehörden
Städten und Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen des Landes. Die europarechtlichen
Rahmenbedingungen für den Datenschutz in Deutschland haben sich mit Inkrafttreten der DS-GVO
und der JI-Richtlinie im Jahr 2016 grundlegend geändert und eine Überarbeitung und Anpassung
aller bundes- und landesrechtlichen Datenschutzregelungen erforderlich gemacht.Die Autoren Jens
Jacobi Benjamin Bäßler Volker Broo Peter Nägele David Schweizer Eva Skobel Peter
Tzschentke und Martin Wilke sind überwiegend langjährige Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden für
den Datenschutz in Baden-Württemberg. Armin Herb war Datenschutzbeauftragter des SWR.