Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz hat das Kinderbetreuungswesen im Freistaat
Bayern tiefgreifend verändert. Primäre Anliegen des Gesetzes sind der bedarfsgerechte Ausbau
der Kinderbetreuung in allen Altersgruppen und die Qualitätsentwicklung bzw.
Qualitätssicherung. Ziel ist vor allem eine Stärkung der frühkindlichen Bildung und Erziehung.
Die aktualisierte neunte Auflage kommentiert die Gesetzesänderungen der letzten zwei Jahre im
Bereich BayKiBiG und Kinderbildungsverordung. Zu nennen sind insbesondere die Änderungen der
§§16 und 17 der Kinderbildungsverordnung die eng mit dem Thema Fachkräftemangel verbunden sind
Art. 14 a BayKiBiG und die Einrichtung eines Landeselternbeirats zur Stärkung der Partizipation
sowie die weitergehenden Änderungen im 4. Abschnitt der Kinderbildungsverordnung. Die
aktualisierten Erläuterungen basieren auf der Rechtslage im Februar 2024. Hans-Jürgen Dunkl
ist stellvertretender Leiter der Abteilung Familienpolitik Frühkindliche Förderung Kinder-
und Jugendhilfe und Leiter des Referats Kindertagesbetreuung im Bayerischen Staatsministerium
für Familie Arbeit und Soziales. Er ist verantwortlich für den Vollzug des BayKiBiG. Natalie
Niedermeier leitet das Referat Frühkindliche Bildung und Erziehung im Bayerischen
Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales.