Das Friedhofs- und Bestattungsrecht unterliegt ausschließlich der Gesetzgebungskompetenz der
Länder und regelt einerseits das Friedhofswesen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung der
Gemeinden und andererseits das Bestattungswesen als Teil des Ordnungsrechts. Mit der 3.
Auflage des Kommentars zum Bestattungsgesetz Baden-Württemberg werden die jüngsten Änderungen
im Bestattungsgesetz abgebildet. Mit Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse vom
11.02.2020 (GBl. S. 37) erfolgen formelle Änderungen zum Bürokratieabbau. Mit Gesetz zur
Änderung des Bestattungsgesetzes vom 03.02.2021 (GBl. S. 55) werden Anforderungen an den
Nachweis für Grabsteine und -einfassungen die ohne Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit
hergestellt wurden aufgestellt. Die Corona-Pandemie führte zu einer punktuellen Änderung der
Bestattungsverordnung (Verordnung vom 17. April 2020). Im Zuge der Aktualisierung werden auch
die seit der letzten Auflage ergangenen Gerichtsentscheidungen berücksichtigt. Damit werden dem
Rechtsanwender wieder die notwendigen aktuellen Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt.
Der Titel richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung kirchliche Friedhofsträger
Gerichte und die Anwaltschaft sowie Bestattungs- und Friedhofsdienstleister. Dr. Martin Uhl
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er publiziert und referiert regelmäßig zu
Themen des Friedhofs- und Bestattungswesens. Zudem berät er hierzu eine Vielzahl von Kommunen.