Vor fast 30 Jahren wurde Art. 3 Abs. 2 GG in Satz 2 durch die Formulierung ergänzt: "Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt
auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diese Staatszielbestimmung wurde in
Schleswig-Holstein durch das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst konkretisiert.
Mit dem Gleichstellungsgesetz wurden Regelungen getroffen die noch heute durchaus geeignet
sind die Gleichstellung voranzubringen. Gleichwohl sind inzwischen bedeutende landes- bundes-
und europarechtliche Gesetzesänderungen in Kraft getreten welche eine Aktualisierung der
Kommentierung erfordern. Im Besonderen ist das Landesorganbesetzungsgesetz zu erwähnen welches
nun erstmalig im Anhang abgedruckt und vollständig kommentiert ist. Die Autoren setzen dieses
mit dem Gleichstellungsgesetz ins Verhältnis und berücksichtigen neue Impulse aus Politik und
Gesellschaft sowie aktuelle Rechtsprechung im Zuge sich verändernder gesellschaftlicher
Strukturen. Ursel Hoppe ist Abteilungsleiterin im Ministerium für Justiz und Gesundheit des
Landes Schleswig-Holstein. Prof. Dr. Josef Konrad Rogosch RiAG a.D. und Präsident der FHVD in
Schleswig-Holstein a.D. ist Rechtsanwalt in Kiel.