Vor fast 30 Jahren wurde Art. 3 Abs. 2 GG in Satz 2 durch die Formulierung ergänzt: Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt
auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Diese Staatszielbestimmung wurde in
Schleswig-Holstein durch das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst
konkretisiert.Mit dem Gleichstellungsgesetz wurden Regelungen getroffen die noch heute
durchaus geeignet sind die Gleichstellung voranzubringen. Gleichwohl sind inzwischen
bedeutende landes- bundes- und europarechtliche Gesetzesänderungen in Kraft getreten welche
eine Aktualisierung der Kommentierung erfordern. Im Besonderen ist das
Landesorganbesetzungsgesetz zu erwähnen welches nun erstmalig im Anhang abgedruckt und
vollständig kommentiert ist. Die Autoren setzen dieses mit dem Gleichstellungsgesetz ins
Verhältnis und berücksichtigen neue Impulse aus Politik und Gesellschaft sowie aktuelle
Rechtsprechung im Zuge sich verändernder gesellschaftlicher Strukturen.Ursel Hoppe ist
Abteilungsleiterin im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.
Prof. Dr. Josef Konrad Rogosch RiAG a.D. und Präsident der FHVD in Schleswig-Holstein a.D.
ist Rechtsanwalt in Kiel.