Grundgedanke des Hessischen Personalvertretungsgesetzes ist die Beteiligung der abhängig
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen.
Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung
unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil.Mit dem vorliegenden Kommentar wird den
Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe
Rechnung getragen.Das Werk ist als Kompaktkommentar zur schnellen Orientierung konzipiert. Die
Gesetzesbestimmungen werden praxisorientiert und unter Einbeziehung wichtiger Entscheidungen
und aktueller Rechtsprechung erläutert. Im Anhang sind die Vorschriften über die Wahlen der
Personalräte und die dafür zu verwendenden Vordrucke und Formulare abgedruckt.Die 8. Auflage
bringt den Beitrag auf den Stand vom 31. August 2023. Berücksichtigt werden vor allem die
Neufassung des HPVG durch Gesetz vom 28.3.2023 sowie die Änderung durch Gesetz vom 29. Juni
2023 (GVBl. S. 456 471). Der Kommentar eignet sich als kompetenter und zuverlässiger
Praxisratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land Personal- und Betriebsräte
Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innenverbände Aus- und Fortbildungseinrichtungen Gerichte
und Rechtsanwält:innen kurz: für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und
Personen.Dr. Bernhard Burkholz ist als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am
Main mit Fragen des Rechts der Finanzdienstleistungsaufsicht des Kommunalrechts und des
Schulrechts befasst.Der Kommentar ist anschaulich und gut nachvollziehbar geschrieben. [Er] ist
eine gute Hilfe im Alltag für die Mitglieder von Personalräten als auch Wahlvorständen.(Susan
Mommsen Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 26 2016)[Mit dem Kommentar] wird den
Bedürfnissen nach einer aktuellen und kompakten sowie gut verständlichen Arbeitshilfe voll
entsprochen.(Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung Nr. 7-8 2016)