Das Lehrbuch behandelt das Verfassungsrecht des Bundes und des Freistaates Sachsen gemeinsam:
Damit werden die durch das Bundesstaatsprinzip verursachte Verzahnung von Bundes- und
Landesverfassung die Gemeinsamkeiten und die Sächsischen Besonderheiten (z. B. das
Volksgesetzgebungsverfahren) verdeutlicht. Das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung sind
das Fundament und der Prüfungsmaßstab aller Gesetze und Verordnungen sowie für den Aufbau und
die Arbeit aller staatlichen Institutionen. Sie gewähren den einzelnen Menschen aber auch
einklagbare Rechtspositionen: Freiheit Gleichheit und Menschenwürde Abwehr- und
Leistungsansprüche. Der Abschnitt über die Grundrechte bildet aus zwei Gründen einen
Schwerpunkt der Darstellung: Nahezu jede Tätigkeit in der Verwaltung ist grundrechtsrelevant!
Grundrechtserhebliche Maßnahmen müssen mit Bedacht und Sensibilität erfolgen. Zweitens ist das
Schutzbedürfnis der Grundrechte stets von großer Aktualität (Beispiele: Online-Durchsuchungen
Demonstrations- und Asylrecht). Die Staatsprinzipien werden praxisorientiert für die Prüfung
der Rechtmäßigkeit hoheitlicher Maßnahmen dargestellt. Das Lehrbuch versteht sich als
studienbegleitendes und praxisorientiertes Studienmaterial für die Ausbildung der Anwärter des
mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes die Studiengänge an den
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sowie als Überblickswerk der Beschäftigten in der
Öffentlichen Verwaltung. Für Studierende an den Universitäten ist es als Einstiegswerk
geeignet. Auf die Erörterung wissenschaftlicher Streitfragen wurde deshalb bewusst verzichtet.
Ziele sind eine zügige und dennoch gründliche Erarbeitung der Materie. Ein umfangreiches
Literaturverzeichnis mit Empfehlungen führt bedarfsorientiert zu weiteren Quellen für
vertiefende Studien. Markus Fritz ist Dozent an der Hochschule Meißen (FH) und
Fortbildungszentrum (HSF).