Mit dem Wegfall der bundesseitigen Rahmengesetzgebung steigt die Bedeutung des Hochschulrechts
der Bundesländer. Die neu gewonnenen Gestaltungsspielräume erlauben diesen die Unterstützung
für die eigenen Hochschulen sowie deren Handlungsfähigkeit wirkungsvoll auszubauen. Die
Übertragung von mehr Autonomie und Selbstverwaltung auf die Hochschulebene war dementsprechend
auch Ziel des sachsen-anhaltinischen Gesetzgebers als er das Landeshochschulrecht mit dem
Hochschulgesetz vom 5.5.2004 grundlegend änderte. Die kleine Novelle des Gesetzes vom Dezember
2010 knüpfte an diesen Reformgedanken an.°°Der Praxiskommentar stellt das aktuell geltende
Recht dar inklusive der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Bestandsliteratur. Die
Autorinnen und Autoren geben Handlungsempfehlungen für den Rechtsanwender. Somit bietet der
Praxiskommentar nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel für aufkommende Fragen im
Hochschulalltag sondern leistet auch einen Beitrag zu der kürzlich wieder in Gang gekommenen
Reformdebatte in Sachsen-Anhalt.°°