Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel
in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten
Armenien Weißrussland Russland Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen
Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat
(Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die
Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen
EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit
einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und
Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem
Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der
Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen
Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte
völkerrechtliche Abkommen.