Vereine unterstützen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Vor allem auf dem Gebiet
kirchlichen und karitativen Handelns ist diese Rechtsform beliebt. Es besteht jedoch keine
unbeschränkte Gestaltungsfreiheit für den Verein und seine Mitglieder. Vielmehr werden
Rechtsformwahl Betätigung und Vermögensverwaltung von verschiedenen Rechtsgebieten
beeinflusst. °°Für kirchliche Vereine ist dies neben dem staatlichen Vereins- und Steuerrecht
das kanonische Recht das durch Aufsichtsbestimmungen geprägt ist. Die Vorgaben beider
Rechtsordnungen sind zu beachten und zu harmonisieren. Im staatlichen Recht ist der Verein
zudem maßgeblich von der Rechtsprechung geprägt die in aktuellen Entscheidungen strenge
Vorgaben formuliert (etwa Freimaurer-Entscheidung des BFH) aber auch innovative
Problemlösungen (so die Kita-Entscheidung des BGH) präsentiert. Christoph F. Schneider benennt
die verbindlichen Vorgaben der Rechtsordnungen und zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung
praktische Handlungsempfehlungen auf.