Die Moderne hat den Pranger nicht abgeschafft sondern nur neu erfunden: Der Schauplatz für die
öffentliche Vorführung und Beschämung von Personen ist im 21. Jahrhundert digital. Justiz und
Strafverteidigung sind davon unmittelbar betroffen. Nicht nur Verdächtige Beschuldigte und
Angeklagte werden unter Aushöhlung der Unschuldsvermutung an den medialen Pranger gestellt -
auch deren Verteidigerinnen und Verteidiger finden sich dort immer öfter wieder. Die damit
einhergehenden öffentlichen Angriffe und das wechselseitige Zusammenspiel zwischen Medien
Politik und Justiz gefährden unseren Rechtsstaat. Für die Strafverteidigung erwachsen daraus u.
a. neue Anforderungen im Umgang mit den Medien.