Mit der Einführung der1a 1b StVG sollte die Nutzung hoch- oder vollautomatisierter
Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr ermöglicht werden. Die Zulässigkeit der Nutzung hängt gem. 1a
Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG davon ab dass die Kraftfahrzeuge während der hoch- oder
vollautomatisierten Fahrzeugsteuerung in der Lage sind den an die Fahrzeugführung gerichteten
Verkehrsvorschriften zu entsprechen.°°Marc Engelmann klärt die Frage was unter den an die
Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu verstehen ist - unter Berücksichtigung
fachsprachlicher Verwendung. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen untersucht er aus
verwaltungswissenschaftlicher Sicht ob das Normprogramm geeignet ist die politischen Ziele
(z. B. Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen im Straßenverkehr) zu erreichen.
Mögliche Vollzugsdefizite die in der Ausformung des Normprogramms begründet sind
identifiziert er dabei und zeigt Handlungsmöglichkeiten zur Beseitigung auf.