Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte
bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen die nötig
wären um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer
Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014 104
EU durch die 9. GWB Novelle mit 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und
Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem
Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei. Edmund James Melzer widmet sich der
Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen - und damit die Suche nach
rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen - erweisen sich als Schlüssel für die
Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft
untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und
versucht diese - unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene - auf den
Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.