Bei Strafe und vorbeugender Unterbringung handelt es sich um verschiedene
Interventionsmöglichkeiten. Dies ist auch bei nicht-juristischer Betrachtung leicht erkennbar.
Dass neben der Strafe auch freiheitsentziehende Maßnahmen benötigt werden wird kaum noch
kritisch hinterfragt. In manchen Fällen erscheint ein vorsorgliches Einsperren eines
abnorm-gefährlichen Menschen einfach notwendig. Diese Möglichkeit steht jedoch eindeutig im
Spannungsverhältnis zu geschützten Freiheitsrechten und vergrößert die staatliche
Eingriffsmacht. Dieses Buch geht daher der Theorie vorbeugender Maßnahmen nach. Es beschäftigt
sich mit den unterschiedlichen Rechtfertigungsansätzen und der Frage ob es sich bei der
Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecherinnen überhaupt noch um Strafrecht handeln kann.