Die Verwaltung erstellt unzählige Gesetze die im Parlament verabschiedet werden. Darüber
hinaus erlässt sie aus eigener Kraft Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften und
Rundschreiben. Mit Theorie und Praxis dieser redaktionellen Tätigkeit befasst sich die
Rechtssetzungslehre bzw. Gesetzgebungslehre. Antje Tölle bereitet die Rechtsmaterie erstmals
wissenschaftlich systematisch für die Rechtssetzung in Berlin auf. Damit ist dieses Werk ein
Handbuch für Legisten die Wissenschaft Mitglieder der Parlamente und Stakeholder des
Gesetzgebungsprozesses (wie Verbände und Interessensvertretungen) und zugleich ein Lehrbuch für
Studierende. Das Buch füllt eine bisher bestehende Lücke und konzentriert sich auf das Berliner
Verfahren. Gleichzeitig blickt es nach Europa und auf die Bundesebene um die gegenseitige
Bedingung und Abhängigkeit darzustellen. Die Verfasserin verfügt als ehemalige Bundesbeamtin
der Ministerialverwaltung über eigene praktische Rechtssetzungserfahrungen und promovierte in
der Rechtsgeschäftslehre über interessengerechte Gesetzgebung.