Das Phänomen der den Ordensgemeinschaften inkorporierten Pfarren ist in Österreich und Südtirol
Rechtswirklichkeit und betrifft eine nicht unerhebliche Zahl von Pfarren die von
unterschiedlichen Orden betreut werden. Die vorliegende Studie untersucht ob es sich beim
heute bestehenden Rechtsinstitut der Pfarrinkorporation in Ordensgemeinschaften um das handelt
was (rechts-)historisch unter "Inkorporation" verstanden wurde und inwiefern sich die
diesbezügliche Rechtslage durch den CIC 1983 verändert hat da dieser dieses Rechtsinstitut
nicht mehr erwähnt. Anschließend wird die Rechtsstellung des Inkorporationsträgers skizziert
um in einem abschließenden Teil seine Verortung in Pfarrstrukturveränderungsprozessen
vorzunehmen.