Unsere wichtigste Quelle für die Militärgeschichte der römischen Republik ist der augusteische
Geschichtsschreiber T. Livius von dessen Werk 'ab urbe condita die Bücher XXI bis XLV für die
Zeit des 2. Punischen Krieges (218-201 v. Chr.) bis zum Ende des 3. Makedonischen Krieges 167
v. Chr. erhalten sind. Nach Livius führten die Feldherren die zuerst Italien und dann die
Länder um das Mittelmeer unterwarfen das Kommando im Amtsjahr im Kriegsrechtsbereich
'militiae' als Konsuln oder als Prätoren mit prokonsularem Imperium. Dagegen sprechen die
Inschriften aus dem 2. und 1. Jh. v. Chr. in Gallien Spanien und Africa mit dem Imperatortitel
sowie in Makedonien und Kleinasien bis zur Verwaltungsreform Sullas mit dem griechischen
Pendant 'strategos hypatos' und 'strategos anthypatos'. Überholt scheint deshalb die Konzeption
des drei Bände umfassenden Standardwerks des Amerikaners T.R.S. Broughton The Magistrates of
the Roman Republic (1951 2 und 1986) der die Feldherren jahrweise unter Magistrates (ab 509 v.
Chr.) und Promagistrates (ab 326 v. Chr.) rubrizierte. Broughton konnte sich auf die
(pro)magistratischen Funktionsangaben von Livius Appian und Cassius Dio stützen und außerdem
auf die entsprechenden Titel 'cos.' 'pro cos.' 'pr.' und 'pro pr.' in den Kapitolinischen
Triumphalfasten. Es soll gezeigt werden dass die zahlreichen Feldherren die in den
Inschriften und auf Münzen als 'imperatores' belegt sind ihren Titel nicht wie Mommsen annahm
den in der antiken Literatur mehrfach beschriebenen militärischen Akklamationen im Feld nach
einem Sieg verdankten sondern dass sie vor ihrem Auszug ins Feld vom hochgestimmten römischen
Volk auf dem Marsfeld in Form eines Staatsaktes zum Imperator ausgerufen wurden.