Entstrickung ohne Realisation durchbricht das ertragsteuerlich immanente Prinzip der
Besteuerung realisierter Gewinne. Als Phänomen der Ertragsbesteuerung wird Entstrickung auf
Ebene des Binnenmarktes zum Strukturproblem. Transnationale Entstrickung ist Fiskalentstrickung
in Abgrenzung zu nationaler systembedingter Entstrickung. Der nationalstaatliche Fiskus sieht
Steuersubstrat abwandern und seinen Besteuerungszugriff gefährdet sobald das Wirtschaftsgut
aus der Staatenzugehörigkeit herausbricht. Transnationale Binnenmarktbewegungen erfordern die
Auseinandersetzung mit Unionsrecht und mit einer Grundspannung zwischen Grundfreiheitsrechten
und nationalstaatlicher Autonomie. Entstrickung stellt insbesondere im derzeitigen
Entwicklungsrahmen der Europäischen Union eine Kontroverse dar. Die Entstrickungsbesteuerung
die aufgrund eines Fiskuswechsels ausgelöst wird zeigt sich als Strukturproblem einer
Marktordnung die das Recht auf Bewegungsfreiheit garantiert zuweilen aber nicht umzusetzen
vermag. Die Regelungen im deutschen Steuergesetz münden zudem in vielfältigen Kontroversen was
zur systematischen Aufarbeitung von Erfordernis Umsetzung und Auswirkung von Entstrickung
anleitet sowie zu der Frage wie sich die deutsche Entstrickungsbesteuerung in den
europarechtlichen Gesamtkontext fügt.