Die Verfasserin nimmt die sogenannte Dritte Numerus clausus-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts von 2017 zum Anlass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das
Hochschulzulassungsrecht grundlegend zu untersuchen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen
ob sich ein rein örtlich geltender Numerus clausus vor dem Grundgesetz leichter rechtfertigen
lässt als ein bundesweit geltender Numerus clausus. Diese Frage wird vor dem Hintergrund der
heutigen Hochschullandschaft die durch Schwerpunktsetzung und Profilbildung geprägt ist neu
aufgeworfen. Auf der Grundlage der herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Anforderungen an
das Hochschulzulassungsrecht wird sodann untersucht ob das geltende Recht diesen Anforderungen
entspricht und wie es zukünftig in verfassungskonformer Weise ausgestaltet werden kann.