Der strafrechtliche Schutz psychischer Schädigungen des Tatopfers ist nach Ansicht der
Rechtsprechung sowie der herrschenden Literatur stets an spezifische Umstände geknüpft. Jedoch
stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung psychischer
Krankheiten die Frage aus welchem Grund nicht jede erhebliche psychische Gesundheitsschädigung
des Tatopfers unabhängig spezieller Erfordernisse strafrechtlich geschützt ist. Die vorliegende
Arbeit untersucht den Schutz der psychischen Gesundheit des Tatopfers im StGB. Insbesondere
wird die Stichhaltigkeit der Argumente gegen den Schutz der psychischen Gesundheit des
Tatopfers ohne des Erfordernisses einer somatischen Auswirkung im Rahmen der Körperverletzung
gemäß §§ 223 229 StGB analysiert.