Der Autor untersucht ob die "religiöse Paralleljustiz" mit den Gleichheitssätzen des
Grundgesetzes vereinbar ist. Im Fokus stehen informelle Verfahren in denen sogenannte
Friedensrichter Entscheidungen in familienrechtlichen Angelegenheiten wie Ehe- und
Unterhaltsfragen treffen. Es wird der Vorwurf erhoben dass Frauen dabei systematisch
benachteiligt werden. Die zentrale Frage ist ob die Entscheidungen im Rahmen dieser
informellen Schlichtungen einen Verstoß gegen den besonderen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 2
GG darstellen. Auf Grundlage des aktuellen empirischen Erkenntnisstandes beleuchtet der Autor
die Defizite in der Geschlechtergleichberechtigung und analysiert inwieweit die
Gleichheitssätze im Privatrechtsverkehr Anwendung finden und welche Rolle die Staatsgewalten
dabei einnehmen könnten. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage ob
staatliche Maßnahmen ihrerseits die Gleichheitsrechte der Beteiligten im Sinne von Art. 3 Abs.
3 S. 1 GG verletzen könnten insbesondere wenn diese aus religiösen Motiven im Sinne von Art. 4
Abs. 1 2 GG an den informellen Verfahren teilnehmen. Abschließend wird erörtert wie bei
tatsächlich religiös motivierten informellen Streitschlichtungen die praktische Konkordanz
zwischen den betroffenen Grundrechtspositionen hergestellt werden kann.