Zu fast jeder Zeit und in jeder modernen Kultur haben sich die Menschen Gedanken darüber
gemacht wie das Vermögen eines Verstorbenen richtig und gerecht aufzuteilen ist. In moderneren
Kulturen traten Gesetze an die Stelle von traditionellen Verteilungsmodi. Diese Gesetze
enthielten stets auch Regelungen für den Fall dass ein Erblasser ganz ohne letztwillige
Verfügung und ohne Verwandte und Ehegatten verstorben ist. Der Staat als Vertreter aller Bürger
erhielt in diesen Fällen in der Regel ein Anrecht auf diesen erblosen Nachlass - die bona
vacantia die immer wieder Wandlungen unterworfen war. In der vorliegenden Arbeit soll der Weg
der Entwicklung der Erbschaft des Staates im deutschen Raum untersucht werden. Ein besonderes
Augenmerk wird dabei auf die Diskussion um die Ausgestaltung des Fiskalerbrechts innerhalb des
BGB gelegt die zu einigen Änderungen seit dem Jahr 1900 geführt hat. In rechtspolitischer
Hinsicht gilt es vor allem den Diskussionsstand bezüglich der Begrenzung der Verwandtenerbfolge
der Testierfreiheit und der Erbschaftssteuer zu untersuchen und die Bedeutung der Regelung zum
jetzigen Zeitpunkt darzulegen.