Die vorliegende Dissertation befaßt sich mit der Rechtsfigur des intendierten
Verwaltungsermessens die sich in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung seit 1980 zu
etablieren begann. Der Begriff des intendierten Ermessens bezeichnet Ermessensermächtigungen
die nach ihrem Sin und Zweck aber nicht unbedingt nach ihrem Wortlaut eine bestimmte
Entscheidung als Regelfall ansehen und nur im Ausnahmefall eine Ermessensausübung im Sinne
einer Abwägungsentscheidung und mithin eine entsprechende Begründung erforderlich machen. Die
Untersuchung liefert einen ausführlichen Überblick über die Anwendungsfälle der Rechtsfigur in
der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur. Die Arbeit stellt
verschiedene Kriterien vor welche die Identifizierung einer ermessenslenkenden Intention
ermöglichen und widmet sich den Rechtsfolgen intendierten Verwaltungsermessens insbesondere im
Hinblick auf das Verwaltungsverfahren und auf den Verwaltungsprozeß. Zudem will die Arbeit
Lösungsmöglichkeiten für die Bewältigung praktischer Probleme im Umgang mit der für viele
Rechtsanwender noch neuen Figur aufzeigen.