Durch das Gesetz vom 26. Juli 2005 wurde das französische Insolvenzrecht tiefgreifend geändert.
Mit dieser Reform bezweckte der französische Gesetzgeber (wie bereits bei den Reformen von 1985
und 1994) eine Optimierung der Instrumente zur Rettung von in Schwierigkeiten geratenen
Unternehmen. Um dies zu erreichen wurden die bereits bestehenden Sanierungsinstrumente
darunter das klassische Insolvenzplanverfahren Redressement judiciaire sowie das in
Conciliation umgetaufte insolvenzabwendende Vergleichsverfahren das nun auch bei eingetretener
Insolvenz zum Tragen kommen kann teilweise neugeregelt. Zudem wurde ein neues Verfahren - die
Procédure de sauvegarde - geschaffen das den Rahmen für eine gerichtlich geordnete Sanierung
im Vorfeld der Insolvenz stellt. In der vorliegenden Untersuchung werden die verschiedenen
Sanierungsplanvarianten des französischen Rechts nach der Reform von 2005 systematisch
vorgestellt. Dabei wird insbesondere auf die Unterschiede zur vorherigen Regelung eingegangen
bevor die einzelnen Regelungspunkte dem deutschen Recht der Insolvenzordnung gegenübergestellt
werden.