Das studentische Arbeitsverhältnis ist von einer besonderen Interessenlage geprägt. Sowohl von
Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite aus wird es als vorübergehendes Rechtsverhältnis
betrachtet auf beiden Seiten besteht ein Bedürfnis nach Flexibilität im Hinblick auf die
Einsatzzeiten. Diese Besonderheiten können und müssen in arbeitsrechtlichen Regelungen
Beachtung finden was bislang nur unzureichend und uneinheitlich geschehen ist. Ausgehend von
einer vergleichenden Untersuchung des sozialversicherungsrechtlichen Werkstudentenprivilegs
zeigt die Autorin Lösungen auf um die spezifischen Interessen von Arbeitgeber und Student -
vor allem bei der Befristung des Arbeitsverhältnisses - umzusetzen.