Werner Egk war ein Mann von ungewöhnlicher Reputation: Präsident des Deutschen
Komponistenverbandes Präsident des Deutschen Musikrates und Vorstandsvorsitzender der GEMA
sowie Präsidenten der CISAC der internationalen Dachorganisation für den Schutz der
Urheberrechte - Ausweis des Ansehens und Vertrauens das Werner Egk in der Kulturpolitik genoß.
Ähnliches gilt auch für den Komponisten Egk wenngleich vor gänzlich anderem Hintergrund. Das
Urteil über Egks Bühnenwerke lag von Anbeginn fest: Seine Musik öffnete die Ohren für die
Moderne des 20. Jahrhunderts die während der NS-Zeit aus den Konzertsälen verbannt gewesen
war. Irrtum: Egks Musik entspricht keineswegs jener musikalischen Moderne die unter das
Nazi-Verdikt fiel. Sie repräsentiert vielmehr mit geringen Modifikationen jenen Musikstil den
Egk auch in der Zeit des Nationalsozialismus vertrat. Daß solche Musik nach 1945 in den Rang
von moderner Musik aufzusteigen vermochte spiegelt das Spannungsverhältnis von ästhetischer
Wertung und kulturpolitischer Instrumentalisierung die mit einem derartigen Gesamtwerk
verknüpft ist. Dies wird in einigen Beiträgen dieses Bandes verhandelt. Brisanter ist die
redliche Aufarbeitung der NS-Zeit. Vor der Spruchkammer stand ein fünfjähriges Berufsverbot für
Egk und die Konfiszierung seines halben Vermögens als Sühne für Nazi-Mitläufertum zur Debatte.
Egk ging in die Offensive und beantragte eine Erhöhung des Strafmaßes auf zehn Jahre und auf
Einziehung seines gesamten Vermögens falls zwischen seiner beruflichen Tätigkeit und den
KZ-Verbrechen ein ursächlicher Zusammenhang nachzuweisen sei. Diese infame Wendung führt mitten
hinein in die Debatte um Ästhetik und Politik. Es wird in diesem Band geklärt welche
ästhetischen Phänomene Egks Musik dominieren wie sie zu bewerten und zu politischen Fakten und
Entscheidungen in Beziehung zu setzen sind. Die Aufgabe ist schwierig aber sie anzugehen
lohnt.