Ob und auf welcher rechtlichen Grundlage Beamte die auf Veranlassung von Gebietskörperschaften
in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft gewählt oder entsandt wurden den Weisungen ihrer
Behörde unterliegen ist seit langem strittig. Vor dem Hintergrund der
Public-Private-Partnership Diskussion und der Privatisierung öffentlicher Aufgaben besitzt die
Streitfrage jedoch enorme praktische Bedeutung. Durch einer Untersuchung des Aktienrechts- des
Aktienkonzernrechts des Beamtenrechts und der allgemeinen öffentlich-rechtlichen Vorgaben
sucht die Arbeit nach einer Lösung. Dabei wird auch der Frage nachgegangen ob das anerkannte
Verwaltungsprivatrecht auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zu einem
Verwaltungsgesellschaftsrecht fortentwickelt werden kann.