Indem sich der Gesellschafter einer GmbH dem Personenverbandzur Erreichung eines
Gesellschaftszwecks angeschlossenhat hat er sich betreffend die Unternehmensverwaltungauch der
Mehrheit unterworfen. Das Verwaltungshandeln durchdie Gesellschaftermehrheit gewährleistet
nicht dass das jeweiligeHandeln dem ureigenen Gesellschaftszweck und demgemäßdem Interesse des
Gesellschafters dient. Wennnunmehr die Interessen des Gesellschafters tangiert
bzw.beeinträchtigt sind fragt sich inwieweit dem einzelnenMitglied eine regulierende
Einflussnahme zur Verfügung steht um ein missbräuchliches Handeln einzudämmen und demeigenen
Mitgliedschaftsrecht Anerkennung zu verschaffen. In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht
inwieweit derösterreichische bzw. der deutsche Gesetzgeber die Rechte deseinzelnen
Gesellschafters ausgestaltet hat wobei als wohlwirkungsvollste Kontrollrechte des einzelnen
Gesellschaftersrechtsvergleichend das Informations- das Klage- und dasBeschlussmängelrecht
untersucht wurden. In diesem Kontextwurde der Frage nachgegangen ob das jeweilige
Rechtssystemeinen gerechten Ausgleich findet zwischen Mehrheitsmachtund Minderheitsrecht des
einzelnen Gesellschafters. Sollte diesnicht der Fall sein so fragt sich insbesondere durch
denRechtsvergleich wie nach den gesetzlichen Vorgaben einstimmiges System für diesen Ausgleich
gefunden werden kann.