Die Sondervermögen des Bundes - die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn - wurden im
Jahre 1993 nach einer Verfassungsänderung und der Verabschiedung des
Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG) privatisiert. Der Staat erfüllt seine
Infrastrukturverantwortung nicht mehr durch die Selbsterbringung sondern er gewährleistet
dass die für das Dasein notwendigen Leistungen von Privaten durch freien und unverfälschten
Wettbewerb erbracht werden. Das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
hat im Rahmen einer Umsetzung der europäischen Richtlinien die Trennung zwischen dem Betrieb
der Eisenbahninfrastruktur und der Erbringung der Eisenbahnverkehrsdienstleistung einen freien
Zugang zur Eisenbahninfrastruktur bzw. das diskriminierungsfreie Zugangsentgelt in dem
Allgemeinen Eisenbahngesetz vorgesehen. Die Regulierungsbehörde (die Bundesnetzagentur)
überwacht die Einhaltung der Vorschriften der Zugangs- und Entgeltregulierung und ist befugt
ihre Aufsicht sowohl ex ante als auch ex post vorzunehmen.