Durch das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie der IVU-Richtlinie und weiterer
EG-Richtlinien zum Umweltschutz kurz »Artikelgesetz« wurde die IVU-Richtlinie in deutsches
Recht umgesetzt. Kennzeichnend für die IVU-Richtlinie ist eine auf den Umweltschutz insgesamt
gerichtete integrative Betrachtungsweise. Entscheidend dabei ist insbesondere die
verfahrensmäßige Integration des Art. 7 IVU-RL der eine vollständige Koordinierung des
Genehmigungsverfahrens fordert. Die Umsetzung des Art. 7 IVU-RL erfolgte durch den deutschen
Gesetzgeber durch 10 Abs. 5 Satz 2 BImSchG. Die Frage ob diese Umsetzung ordnungsgemäß erfolgt
ist und die Darstellung der Einzelprobleme bei der Zusammenarbeit parallel zuständiger Behörden
sind Schwerpunkt der Arbeit. Die Autorin entwirft im Anschluss daran ein Modell einer optimal
ausgestalteten Verfahrenskoordination und geht besonders auf Projektgruppen als
Koordinierungselement bei komplexen Verfahren ein.