Als Teilbereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit dient das Registerrecht in besonderem Maße der
Rechtssicherheit. Die auf eine lange Traditionslinie zurückreichenden Einrichtungen des
deutschen Handels- Genossenschafts- Partnerschafts- und Vereinsregisters beruhen auf einer
übergreifenden Rechtskonzeption deren Grundsätze sich anhand einer Darstellung des aktuellen
Rechtsstands ermitteln lassen. Entsprechend der Stellung des Registerrechts als Schnittfläche
des formellen und materiellen Rechts muss hierzu eine Vielzahl grundlegender handels- und
gesellschaftsrechtlicher Fragen gelöst werden.Die vorliegende Untersuchung erarbeitet auf
dieser Grundlage registerübergreifende Rechtsgrundsätze die als systemkonstituierende
Grundpfeiler eine stabile Basis für das moderne Registerrecht als eigenständiges Rechtsgebiet
bilden.